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Unfallregulierung

Wichtige Informationen zur Unfallschaden-
regulierung

  1. Sofern Sie nicht mit dem Recht der Unfallregulierung vertraut sind, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Ihrer Unfallregulierung beauftragen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. In diesem Fall werden die entstehenden Anwaltskosten von der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung übernommen. Aber auch dann, wenn Sie eine Teilschuld an dem Verkehrsunfall tragen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwaltes, insbesondere dann, wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Denn diese übernimmt dann ebenfalls die Anwaltskosten.
  2. Sie sollten es vermeiden, eine Unfallregulierung durch die Reparaturwerkstatt oder den Abschleppdienst vornehmen zu lassen. Denn diese sind lediglich an der Erstattung der Reparaturkosten bzw. Abschleppkosten interessiert und kennen sich in der Regel mit den Details des Schadensersatzrechtes nicht aus. Dies hat zur Folge, dass Ihnen die Ihnen zustehenden Schadensersatzpositionen schlussendlich nicht ersetzt werden.Auch wenn Sie den Unfallschaden selbst regulieren möchten, müssen Sie stets bedenken, dass Sie mit der Krafthaftpflichtversicherung des Unfallgegners verhandeln. Es ist unwahrscheinlich, dass die Versicherung Sie auf von Ihnen nicht geltend gemachte Schadensersatzpositionen aufmerksam machen wird.Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass Sie nach einem Verkehrsunfall umgehend einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren und diesen mit der Schadensregulierung Ihres Unfalls beauftragen sollten.
  3. Unmittelbar nach dem Unfall sollten Sie Zeugen sichern. Ferner sollten die Unfalldaten festgehalten werden:
  • Name und Anschrift des Unfallgegners
  • Kennzeichen seines Kfz
  • Name und Versicherungsnummer seiner Versicherung
  • Unfallzeit
  • Unfallort nebst Unfallskizze
  • Unfallsachverhalt
  1. Zudem sollten Sie den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden genau feststellen lassen. Dies ist möglich durch einen schriftlichen Kostenvoranschlag einer Werkstatt oder ein Sachverständigengutachten. Die Kosten für das Sachverständigengutachten übernimmt, sofern der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, dessen Versicherung. Dies gilt jedoch nur dann, wenn es nicht um einen Bagatellschaden handelt. Denn den Unfallgeschädigten triff eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Sofern der Schaden erkennbar unter einem Betrag von 500,00 bis 750,00 EUR liegt, werden die Kosten für ein Sachverständigengutachten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht übernommen.
  2. Von der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist das von der Polizei nach Unfallaufnahme u. U. eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat und/oder einer Ordnungswidrigkeit zu unterscheiden.Sollten Sie also einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten, durch welchen Ihnen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt wird, empfiehlt es sich ebenfalls dringend, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu beauftragen. Auch hier gilt das Vorgesagte. Sofern Sie über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Gebühren für die Verteidigertätigkeit.
  3. Sollten Sie infolge des Verkehrsunfalls eine Verletzung erlitten haben, so suchen Sie in jedem Fall den Arzt auf. Sie sollten dem Arzt möglichst detailliert Ihre Beschwerden und natürlich auch den Unfallverlauf schildern. Sofern Schmerzensgeld für die von Ihnen erlittenen Verletzungen geltend gemacht werden sollen, ist ein ärztlicher Befundbericht zwingend erforderlich.
  4. Folgende Schadenspositionen können, je nach Sachlage, geltend gemacht werden:

Sachschaden:

  •  Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
  • Sachverständigenkosten
  • Abschleppkosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Auslagenersatz
  • An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
  • Kleidungsschaden
  • Anwaltkosten

Personenschaden:

  • Heilungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Vermehrte Bedürfnisse
  • Häusliche Pflege
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden

Fazit:

Damit Ihnen alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen ersetzt werden, sollten Sie nach einem Verkehrsunfall umgehend einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragen.

Silke Helbrecht
Rechtsanwältin