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Arbeitszeugnis

Fallstricke bei den Formulierungen von Arbeitszeugnissen

Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Man unterscheidet hierbei zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis. Ein einfaches Zeugnis beinhaltet lediglich den schriftlichen Nachweis über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Art der ausgeübten Tätigkeit. Sofern Sie zusätzlich eine Beurteilung über Leistung und Führung wünschen, so handelt es sich hierbei um sogenanntes qualifiziertes Zeugnis.

Das Arbeitszeugnis ist für den ausscheidenden Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung für seinen berufliches Fortkommen. Formulierungen in Zeugnissen entscheiden oftmals über die Einstellung über die Absage.

Besonders bei der Beurteilung von Führung und Leistung (qualifiziertes Zeugnis) hat sich ein weitverbreiteter Zeugniscode entwickelt. Da oftmals das scheinbar wohlwollend klingende, qualifizierte Zeugnis auch versteckte negative Formulierungen enthalten kann, sollten Sie Ihr Zeugnis fachmännisch begutachten lassen.

1. Im Zeugnis sollte stehen:

  • Angaben zur Person des Arbeitnehmers
  • Angaben über die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit
  • Funktionsbezeichnung und Aufgabenbeschreibung
  • Beurteilung der erbrachten Leistungen, Einsatzbereitschaft
  • Verhaltensbewertung gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern
  • Angaben über den Grund des Ausscheidens
  • Dankesformel und Zukunftswünsche
  • Ort und Zeitpunkt der Ausstellung

2. Das Zeugnis sollte maschinenschriftlich auf Geschäftspapier erstellt sein. Schreibfehler sind zu berichtigen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass das Zeugnis auf den letzten Arbeitstag datiert wird, selbst wenn sein Wortlaut erst später festgelegt wurde. Das Zeugnis schließt mit der eigenhändigen Unterschrift des Arbeitgebers oder des Vertreters, Fax oder kopierte Unterschriften genügen nicht. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein ungeknicktes Zeugnis ( BAG Urteil v. 21.09.1999 – 9 AZR 893/98 ).

3. Bei der Formulierung des Zeugnisses muß seiner Doppelfunktion Rechnung getragen werden. Einerseits soll es dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine Bewerbung diesen, die nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn seine Arbeitsleistung nicht falsch oder negativ bewertet wird. Andererseits hat es die Aufgabe, einen Dritten, den potentiellen neuen Arbeitgeber, über die Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu unterrichten. Daher ist oberster Grundsatz der Zeugniserteilung, dass alle im Zeugnis aufgenommenen Tatsachen wahr sein müssen.

In der betrieblichen Praxis haben sich nachfolgend dargestellte Formulierungen herausgebildet, die einer Notenskala gleichzusetzen sind:

Formulierungen des Arbeitgebers

Die übertragenen Aufgaben wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Die übertragenen Aufgaben wurden stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Die übertragenen Aufgaben wurden stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Die Aufgaben wurden im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Sie/er hat sich bemüht, die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

Klartext

= Sehr gut

= Gut

= Befriedigend

= Ausreichend

= Mangelhaft

Formulierung des Arbeitgebers:
Die übertragenen Aufgaben wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Klartext:
Sehr gut

Formulierung des Arbeitgebers:
Die übertragenen Aufgaben wurden stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Klartext:
Gut

Formulierung des Arbeitgebers:
Die übertragenen Aufgaben wurden stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Klartext:
Befriedigend

Formulierung des Arbeitgebers:
Die Aufgaben wurden im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Klartext:
Ausreichend

Formulierung des Arbeitgebers:
Sie/er hat sich bemüht, die ihr/ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.

Klartext:
Mangelhaft

Dem Beifügen einer sogenannten Schlussformel (Dankes- und Bedauernsformel) in einem Arbeitszeugnis kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese ist zwar nicht notwendiger Bestandteil eines Zeugnisses. Sie ist von daher stets eine zusätzliche positive Beurteilung. Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Aufnahme der Dankes- und Bedauernsformel, so darf diese nicht im Widerspruch zum bisherigen Zeugnisinhalt stehen oder diesen relativieren.

Formulierungen des Arbeitgebers

Wir danken … für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.

Wir wünschen ihm/ihr auf seinem weiteren Berufsweg alles Gute und weiterhin recht viel Erfolg.

Klartext

= positiv

= negativ

Formulierung des Arbeitgebers:
Wir danken … für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute.

Klartext:
positiv

Formulierung des Arbeitgebers:
Wir wünschen ihm/ihr auf seinem weiteren Berufsweg alles Gute und weiterhin recht viel Erfolg.

Klartext:
negativ

Fehlen die „guten Wünsche für die Zukunft“ bei einem ansonsten guten Zeugnis, so kann dies beim Leser des Zeugnisses den Eindruck erwecken, dass sich der bisherige Arbeitgeber offensichtlich über seinen Arbeitnehmer geärgert hat und Zweifel aufkommen lassen, ob der bisherige Inhalt des Zeugnisses tatsächlich der Wahrheit entspricht.

Abschließend sei noch auf einige scheinbar positive Formulierungen hingewiesen, die im Ergebnis jedoch sehr negativ gemeint sind:

Formulierungen des Arbeitgebers

Er/Sie hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.

Er/Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

Er/Sie hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.

Wegen seiner Pünktlichkeit war er/sie stets ein Vorbild.

Für die Belegschaft hatte er/sie großes Einfühlungsvermögen.

Klartext

= Bürokrat ohne Eigeninitiative

= ein unangenehmer und rechthaberischer Wichtigtuer

= Alkoholgenuss im Dienst

= unfähiger Mitarbeiter, der immer zu spät kommt

= stellt Frauen/Männern nach

Formulierung des Arbeitgebers:
Er/Sie hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.

Klartext:
Bürokrat ohne Eigeninitiative.

Formulierung des Arbeitgebers:
Er/Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

Klartext:
Ein unangenehmer und rechthaberischer Wichtigtuer.

Formulierung des Arbeitgebers:
Er/Sie hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.

Klartext:
Alkoholgenuss im Dienst

Formulierung des Arbeitgebers:
Wegen seiner Pünktlichkeit war er/sie stets ein Vorbild.

Klartext:
Unfähiger Mitarbeiter, der immer zu spät kommt.

Formulierung des Arbeitgebers:
Für die Belegschaft hatte er/sie großes Einfühlungsvermögen.

Klartext:
Stellt Frauen/Männern nach.

Fazit:

Das Zeugnis soll stets nach versteckten Diskriminierungen und negativ gemeinten Formulierungen überprüft werden. Sie sollten sich daher von Profis beraten lassen, da das Zeugnis nun mal eine entscheidende Bedeutung für Ihr berufliches Weiterkommen hat.

Silke Helbrecht
Rechtsanwältin